Dezember 2017:

Information für die Unterpächter der Anlage Deuchendorf I

In den Mitgliederversammlungen vom 17. Dez. 2016 und 18. März 2017 haben wir informiert, dass der Zentralverband der Kleingärtner das Grundstück Deuchendorf I käuflich erwerben wird. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Kleingartenanlage auch nach dem 31.März 2019 (Ablauf des Generalpachtvertrages) weiterhin gesichert ist.

Leider hat uns der Zentralverband bis zum Dezember noch nicht über den Kaufabschluss informiert. Somit war auch noch nicht klar, ab wann die neue Pachtvorschreibung wirksam werden wird.

Laut Zusage des Zentralverbandes (entsprechend e-mail Nachricht vom 14. Februar 2017) wird die Pacht wie nachfolgend beschrieben, neu berechnet.

Jahrespacht für die Anlage Deuchendorf I neu:

Die Pachtvorschreibung von € 2,-/m2 bezieht sich auf die Größe der Parzelle =

ca. 400 m2 und beträgt zukünftig daher ca. € 800,- pro Parzelle und Jahr (ohne Gemeinschaftsflächen wie Wege, Parkplatz usw.).

 

Die Pacht wird jährlich im nachhinein (im Jänner des Folgejahres) an den Grundeigentümer Zentralverband überwiesen!

 

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages (2019) wurden mit jedem Mitglied neue Unterpachtverträge abgeschlossenen.